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OBLIGATIO RE CONTRACTA EIN BEI-TRAG ZUR SOGENANNTEN KATEGO-RIE DER REALVERTRAGE IM ROMISCHEN RECHT
OBLIGATIO RE CONTRACTA EIN BEI-TRAG ZUR SOGENANNTEN KATEGO-RIE DER REALVERTRAGE IM ROMISCHEN RECHT
Gegenstand dieser Untersuchung ist die Kategorie der Realvertrage im romischen Recht, deren Elemente nach herrschender Meinung das Darlehen ( mutuum), die Leihe ( commodatum), die Verwahrung ( depositum) und das Faustpfand ( pignus) sind. Sie wurzelt in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft (sog. contractus re). Die romische Jurisprudenz kannte jedoch nur einen Entstehungsgrund einer obligatio re contracta, namlich das mutuum, da fur die romischen Juristen das re contrahere durch eine Eigentumsubertragung an einer Sache ( datio rei) charakterisiert war, nicht durch eine blo?e Sachhingabe. Unsere Quellen sprechen ma?geblich dafur, dass die intellektuelle Heimat der Realvertraglichkeitvon commodatum, depositum und pignus nicht im klassischen romischen Recht zu finden ist. Die romische Kategorie der Realvertrage, so wie wir sie uns vorstellen, stellt ein falsches retrospektives Konstrukt dar.
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| Language | ΓΕΡΜΑΝΙΚΑ |
| Pages | 342 |
| Publisher | MOHR SIEBECK |
| Writer | Adolfo Wegmann Stockebrand |
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Τιμή Καταστήματος: 16,70€
Τιμή Web
95,08€
- Κωδικός: tsi.196077
- Βάρος: 0.51kgr
- ISBN: 9783161544941